Kirchengemeinderat Sankt Katharina Wolfegg

" Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde (§1) und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgabe, Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. (§18/1 KGO 2019)

Die Sitzungen der Kirchengemeinderäte  

sind für gewöhnlich öffentlich. Die Haushaltsberatung ist grundsätzlich öffentlich. Alle Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinde sind als Zuhörer bei den Sitzungen herzlich willkommen!

Der Kirchengemeinderat besteht aus dem Pfarrer und den alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Kirchengemeinde (ab 16 Jahren) gewählten Kirchengemeinderäten als stimmberechtigten Mitgliedern und aus dem Kirchenpfleger und den weiteren pastoralen Mitarbeitern als beratenden Mitgliedern. Der Kirchengemeinderat wählt einen Vorsitzenden und einen Schriftführer sowie deren Stellvertreter aus der Reihe der gewählten Mitglieder.

Der Kirchengemeinderat ist sowohl Pastoralrat nach dem Kirchenrecht als auch die staatskirchenrechtliche Kirchensteuervertretung. Er hat insbesondere das Haushaltsrecht, d.h. er beschließt und kontrolliert die vorgesehene Verwendung der vorhandenen Finanzmittel und die Bewirtschaftung und Instandhaltung der kirchlichen Gebäude und Einrichtungen. Darüber hinaus berät der Kirchengemeinderat alle wichtigen Angelegenheiten des ortskirchlichen Lebens und fasst dazu die nötigen Beschlüsse. Sofern Beschlüsse die Verkündigung, die Feier der Liturgie und die Verwaltung der Sakramente und der Diakonie betreffen, muß der Kirchengemeinderat sie jedoch im Einvernehmen mit dem Pfarrer treffen. Der Kirchengemeinderat wählt einen Kirchenpfleger, der die laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung nach Anweisung des Pfarrers (Vier-Augen-Prinzip) besorgt.

KGR Zusammensetzung

 

VorsitzenderPfarrer Stegmaier
Gewählter VorsitzenderBernhard Fleischer 
Stimmberechtigte MitgliederKnab Bruno, stellvertretender gewählter Vorsitzender
Hoops Anja, Schriftführerin
Adler Veronika, stellvertretende Schriftführerin
Adler Meinrad
Kling Stefan
Pop Daniel
Rauch Alfons
 
Beratende MitgliederUte Wehner (Kirchenpflegerin)