Taufe

"Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet." (Mk 16, 16)

Taufanmeldung

Wenn Sie sich bzw. Ihr Kind zur Taufe anmelden möchten, können Sie sich zuerst telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen Pfarrbüro in Verbindung setzen. Sie können so einen Tauftermin vereinbaren. Zuständig ist für Alttann, Rötenbach und Wolfegg: Pfarrbüro Wolfegg, Fr. Netzer, Tel. 6213, für Bergatreute und Molpertshaus: Pfarrbüro Bergatreute, Fr. Fässler-Koch, Tel. 4403.

Die Taufe findet normalerweise in der Heimatpfarrei des Taufbewerbers bzw. der Eltern statt. Wenn Sie sich oder ihr Kind in unserer Seelsorgeeinheit taufen lassen möchten, obwohl Ihr Hauptwohnsitz nicht in unseren Pfarrgemeinden ist, ist das aus vernünftigen Gründen und in Rücksprache mit dem Heimatpfarrer möglich. Die Taufvorbereitung soll jedoch in der Heimatgemeinde stattfinden. Setzen Sie sich deshalb bitte zuerst mit Ihrer Heimatpfarrei, dann wegen eines Tauftermins auch mit uns in Verbindung.

Zur Unterschrift der Taufanmeldung ist es in der Regel nötig, im Pfarramt persönlich zu erscheinen.

Taufvorbereitung

Wenn die Eltern einen Tauftermin vereinbart haben, setzt sich der Taufspender (Pfarrer), mit ihnen wegen der Taufvorbereitung in Verbindung. Beim ersten nach katholischem Ritus zu taufendem Kind wird immer ein Taufgespräch vereinbart. Bei weiteren Kindern ist ein Taufgespräch möglich. Die Eltern sind eingeladen, Teile der Tauffeier (Fürbitten, Lieder, ggf. weitere Gebete) selbst mitzugestalten.

Zur Taufe sollten die Eltern eine Taufkerze mitbringen, die bei der Taufe an der Osterkerze entzündet wird. Der Brauch, ein weißes Taufkissen und ein weißes Taufkleid zu verwenden, kann beibehalten werden, wenn die Eltern dies wünschen und ermöglichen können, ist aber vom Taufritus her keineswegs nötig.

Jeder Taufbewerber kann, muß aber nicht, einen Taufpaten oder eine Taufpatin oder einen Taufpaten und eine Taufpatin haben. Der Taufpate/die Taufpatin oder die Taufpaten werden im Taufbuch eingetragen. Sie müssen katholisch, getauft und gefirmt sein, dürfen nicht mit Beugestrafen belegt sein (z.B. wegen staatlichem "Kirchenaustritt") und sollen als Christen ihrem Patenkind Vorbilder sein und mithelfen, daß aus ihm ein guter Christ wird. Wer eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann Taufzeuge sein.

Tauftermine

Die Taufe findet nach altem christlichem Brauch in der Osternacht oder am Tag der Auferstehung Christi, also am Sonntag, in der jeweiligen Pfarrkirche über dem "Taufstein" statt. Unser sonntäglicher Tauftermin ist in der Regel  um 11.45 Uhr oder um 12.00 Uhr. Normalerweise steht an jedem Sonntag mindestens ein Pfarrer als Taufspender zur Verfügung. Eine Erkundigung im Pfarrbüro ist aber sinnvoll. 

Beichte

"Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!" (Joh 8, 11)

Das Bußsakrament können Sie gewöhnlich im Beichtstuhl oder in Form eines Beichtgespräches empfangen. Vor Ostern und Weihnachten werden auch ein Versöhnungsgottesdienst mit Beichtgelegenheiten bei  fremden Beichvätern angeboten.

Zur Beichtvorbereitung (Gewissenserforschung) eignen sich die Beichtspiegel im Gotteslob, Nrn. 54-66.

Unsere Beichtgelegenheiten (Beichtstuhl) erfahren Sie unter "Gottesdienste".

Regelmäßige Beichtgelegenheit ist

  • in Bergatreute: am ersten und dritten Samstag im Monat vor der Vorabendmesse (Sommerzeit: 18.30-18.50 Uhr/Winterzeit: 17.30-17.50 Uhr), und
  • in Wolfegg: am ersten Mittwoch im Monat vor der Werktagsmesse am Mittwoch von 8.30-8.50 Uhr, und
  • in Alttann: 14-tägig samstags von 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie jederzeit mit einem Priester auch einen Termin für eine Beicht oder ein Beichtgespräch vereinbaren.

Pfarrer  Klaus Stegmaier Tel. 954223
Pfarrer i.R. Wellhäußer, Tel. 961191.

Über die Beichtvorbereitung der Erstkommunionkinder: siehe Sakramente/Erstkommunion.


Eucharistie

"Ich bin das lebendige Brot, das vom Himmel herabgekommen ist. Wer von diesem Brot ißt, wird in Ewigkeit leben." (Joh 6, 51)

Die Feier der Eucharistie ist "Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens" (II. Vatkanisches Konzil, LG 11). In ihr befolgt die Kirche das Gebot Jesu Christi: "Tut dies zu meinem Gedächtnis!" Schon die ersten Christen versammelten sich am ersten Tag der Woche, dem Sonntag, zur Feier der Eucharistie, die Gedächtnis, Opfer und Mahl im Namen Jesu Christi ist (vgl. Apg 20,7). Die Messfeier kann  zwar an allen Tagen außer am Karfreitag und Karsamstag gefeiert werden, der eigentliche Gottesdienst der Pfarrgemeinde ist aber die Messfeier am Sonntag, dem Tag des Herrn. Die Teilnahme an ihr bezeugt nicht nur die Zugehörigkeit zu Christus und seiner Kirche, vielmehr lebt und entsteht die Kirche immer neu aus ihr: im Hören auf Christus im Evangelium, in der Teilnahme an seiner Hingabe am Kreuz, im Mahlhalten mit dem Auferstandenen.

Die Erstkommunion

feiern wir einmal im Jahr in der Osterzeit. Gewöhnlich nehmen daran die Schulkinder der dritten Klasse teil, die sich darauf vorbereitet haben.

Mit 8-9 Jahren sind alle Kinder unserer Kirchengemeinden eingeladen, zum ersten Mal die Sakramente der Buße und der Eucharistie zu empfangen. Dazu werden die Eltern der Kinder, die in Wolfegg und in Bergatreute in die Grundschule gehen, zu Beginn des 3. Schuljahres vom Pfarramt angeschrieben.

Die Erstkommunionvorbereitung in unseren Gemeinden:

1. Die Vorbereitung der Eltern und Familien

Alle Eltern der Erstkommunionkinder sind zu zwei Elternabenden eingeladen und gebeten, daran teilzunehmen: im Herbst zum Thema "Buße", im Frühjahr zum Thema "Eucharistie". Die Elternabende wollen den Eltern Anregungen geben, um die Vorbereitung in der Familie zu unterstützen.
Alle Familien sind eingeladen zur Heiligen Messe am Sonntag. Es gibt keine bessere Vorbereitung auf die Hl. Eucharistie als die regelmäßige aufmerksame Mitfeier der Hl. Eucharistie selbst.
Die Eltern sind eingeladen, als Gruppenmutter oder -vater eine Erstkommuniongruppe zu leiten - allein oder zu zweit - und dabei ihren Glauben an die Kinder weiterzugeben.

2. Die Vorbereitung der Kinder

Die Erstkommunionkinder werden durch den Religionsunterricht und Gruppenarbeit sowie einzelne Aktionen und durch die Teilnahme am Gottesdienst auf die Sakramente vorbereitet.
Verbindliche Elemente sind:
- die Teilnahme am Katholischen Religionsunterricht in Klasse 3,
- die Teilnahme an ca. 10 Gruppenstunden,
- die Teilnahme an der wöchentlichen Schülermesse,
- die Teilnahme an den Hl. Messen an "Lichtmeß" und an den Fastensonntagen,
- für die Erstkommunion der Empfang des Bußsakramentes.

Im Januar empfangen die Kinder erstmals das Hl. Sakrament der Buße (Beichte) und beginnen mit den Gruppenstunden. Sie sollen neben der Katechese auch Freude am Glauben und in der Gruppe vermitteln. Einige besondere Aktivitäten (Kerzenbasteln, Hostienbäckerei ...) werden zusätzlich angeboten. An Lichtmess wird die Gruppenkerze gesegnet. Am ersten Fastensonntag werden die Erstkommunionkinder für den letzten Weg ihrer Vorbereitung gesegnet. An den Fastensonntagen gestalten sie die Sonntagsmesse mit einem kleinen Beitrag mit. Über die Kar- und Ostertage sind die Kinder eingeladen, in ihrer Gemeinde an den Gottesdiensten teilzunehmen. In der Woche vor der Erstkommunion empfangen sie zum zweiten Mal das Bußsakrament (Beichte). Am Weißen Sonntag oder einenm der darauffolgenden Sonntage findet die Erstkommunionmesse am Morgen und die Dankandacht am Nachmittag oder Abend statt. Nach der Erstkommunion beschließen wir die gemeinsame Vorbereitungszeit mit einem Ausflug.
Die Erstkommunionkinder sind eingeladen, in der Kirchengemeinde mitzumachen, z.B. in einer Ministrantengruppe.

Oben stehenden Text zum Thema Eucharistie und Erstkommunionvorbereitung gibt es auch als pdf-Datei zum Ausdrucken per Klick auf nachfolgenden Schriftzug:  ERSTKOMMUNIONVORBEREITUNG

 

Firmung

"Aus seinem Innern werden Ströme von lebendigem Wasser fließen. Damit meinte Jesus den Geist, den alle empfangen sollten, die an ihn glauben."(Joh 7, 38f.)


Ehe

"Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19, 6)

Das Sakrament der Ehe spenden sich getaufte Christen durch die öffentliche Erklärung ihres Ehewillens. Vor einem Geistlichen und zwei Zeugen wird die kirchliche Ehe gültig geschlossen.

Unsere schönen Pfarrkirchen werden als Orte für kirchliche Trauungen gern angenommen.

Zum Sakrament der Ehe gehört die Ehevorbereitung und die kirchliche Trauung.

Die Ehevorbereitung

findet entweder in der Heimatpfarrei der Braut oder in der Heimatpfarrei des Bräutigams statt. Heimatpfarrei ist die Pfarrgemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz befindet. Zuständig für die Ehevorbereitung ist in jedem Fall der Pfarrer der jeweiligen Kirchengemeinde.

Wenn Sie in Wolfegg wohnen und heiraten möchten, können Sie sich - auch wenn Sie auswärts heiraten wollen - wegen der Ehevorbereitung an Herrn Pfarrer Stegmaier (siehe "Kontakt") wenden.

Die Ehevorbereitung beginnt mit dem ersten Traugespräch, bei dem das Eheprotokoll unterschrieben wird und die Vorraussetzungen für eine kirchliche Ehe wie z.B. der Ledigenstand geklärt werden. Anschließend sind die Brautleute eingeladen, ihren Trauungsgottesdienst mitzugestalten, was in einem zweiten Traugespräch abschließend besprochen wird. Sehr empfohlen wird für eine gute Ehevorbereitung der Besuch eines der Ehevorbereitungsseminare, die im Dekanat angeboten werden.

Die Trauung

findet normalerweise in der Pfarrkirche der Braut oder des Bräutigams statt. Der Pfarrer hält die Trauung in unseren Kirchengemeinden für hier wohnhafte Brautpaare und für Brautpaare, deren Heimatgemeinde hier über lange Zeit war, auch wenn sie seit einiger Zeit von hier weggezogen sind. Falls ein auswärtiger Geistlicher die Trauung hält, können aber auch auswärtige Paare in unserer Seelsorgeeinheit heiraten. Für Brautpaare, die ihren Wohnsitz zwar nicht in unserer Seelsorgeeinheit aber innerhalb des Dekanats Allgäu-Oberschwaben haben und aus vernünftigem Grund hier heiraten möchten, hält ihr Wohnsitzpfarrer hier die Trauung. Über alles weitere informiert Sie gern das Pfarrbüro.

Im Prinzip kann der Trauungsgottesdienst an jedem Tag stattfinden, jedoch in der Regel nicht in der Fastenzeit.

Wenn Sie in Wolfegg oder in Bergatreute heiraten möchten, können Sie sich wegen eines Termins für die Trauung jederzeit mit dem Pfarramt in Verbindung setzen. Wir reservieren Termine gerne auch frühzeitig, jedoch frühestens ein Jahr im voraus für hier wohnhafte Brautpaare und frühestens 6 Monate im voraus für auswärtige Brautpaare. Die Reservierung wird aber in jedem Fall erst fest, wenn das Ehevorbereitungsprotokoll unterzeichnet bzw. bei uns eingegangen ist.


Priesterweihe

Die Priesterweihe erteilt einmal im Jahr (im Juli) der Bischof den Diakonen des Priesterseminars in Rottenburg.

Sie interessieren sich für den Beruf des Priesters?

                 www.werdepriester.de

                 www.wilhelmsstift.de

Krankensalbung

"Die Zwölf machten sich auf den Weg und riefen die Menschen zur Umkehr auf. Sie trieben viele Dämonen aus und salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie." (Mk 6, 12-13)

 Im Sakrament der Krankensalbung wird den kranken Gläubigen durch die Salbung mit Krankenöl und das Gebet des Priesters die Gnade Gottes zum ewigen Heil und nach Gottes Willen auch zum Heil des Leibes zuteil. Jeder, der ernstlich krank ist, kann die Krankensalbung empfangen. Die Krankensalbung selbst ist noch kein Sterbesakrament, aber zusammen mit dem "Viatikum", der hl. Kommunion also, wird sie auch oft als Sterbesakrament gespendet.

In Todesgefahr soll die Krankensalbung möglichst so rechtzeitig empfangen werden, daß auch das Bußsakrament und der Kommunionempfang noch möglich sind. Wer in tödlicher Krankheit aber nicht mehr beichten kann, empfängt durch die Krankensalbung die Nachlassung aller Sünden.

Wenn jemand die Krankensalbung empfangen soll, möge er oder die Angehörigen sich telefonisch (Pfr. Klaus Stegmaier 07527/954223 außer Di) oder persönlich an den Pfarrer wenden. Auch unsere Pensionäre stehen für eine Krankensalbung gern zur Verfügung (s. "Pastoralteam"). Der Pfarrer läßt gern "alles andere stehen und liegen", um in seiner Gemeinde jemandem in Todesgefahr die Krankensalbung zu spenden. Bitte bedenken Sie aber, daß es gut ist, rechtzeitig an die Krankensalbung zu denken, da der Pfarrer oft auswärtige Termine hat und nicht immer im Pfarrhaus erreichbar sein kann.

Im Krankenhaus können Sie sich wegen einer Krankensalbung an den zuständigen katholischen Klinikseelsorger wenden.

Im Spital Neutann wird für die Heimbewohner jeweils am dritten Donnerstag im Monat regelmäßig die Krankensalbung auf Wunsch gespendet.

Am Josefstag (19. März) findet in der Pfarrkirche in Wolfegg und am 2. oder 3. Mittwoch im Januar in der Pfarrkirche in Bergatreute jeweils nachmittags eine Messfeier statt, innerhalb derer auch die Krankensalbung gespendet wird.

Tod und Begräbnis

"Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt." (Großes Glaubensbekenntnis)

Das christliche Begräbnis

ist zwar kein Sakrament, gehört aber als Sakramentale zu den liturgischen Feiern, durch die das christliche Leben an bedeutenden Stellen mit Gott verbunden ist. Weil wir an die Auferstehung der Toten glauben, gehört für Christen der Tod "zum Leben dazu", nämlich als Übergang von diesem Leben in die Ewigkeit. Deshalb ist die Feier des christlichen Begräbnisses nicht nur eine "Trauerfeier". Trauer kann man im Grunde nicht "feiern". Was wir vielmehr feiern, ist unsere Hoffnung auf den auferstandenen Herrn, der alle, die zu ihm gehören, als guter Hirte zu sich holen wird. Weil wir einen Menschen und ein Mitglied der Gemeinde verloren haben, ist die Hoffnung aber von Trauer umhüllt. Die christliche Begräbnisfeier will der Trauer dadurch Raum geben, daß sie diese in den größeren Raum gläubiger Hoffnung hineinstellt.

Das christliche Begräbnis ist ein leibliches Werk der Barmherzigkeit - "Tote begraben" - und ein geistliches Werk der Barmherzigkeit - "Trauernde trösten". Das geistliche Werk der Barmherzigkeit geschieht insbesondere für die Angehörigen durch die Anteilnahme der Gemeinde, durch die Begleitung und das Trauergespräch mit dem Seelsorger und durch die Predigt. Die Liturgie versteht sich aber in erster Linie als Dienst am Verstorbenen selbst, und zwar die Feier des Requiems und das fürbittende Gebet der Gemeinde als Dienst an seiner Seele und die von Gebet begleitete Bestattung des Leichnams als Dienst an seinem Leib. Deshalb ist das christliche Begräbnis Trost in der Trauer und Stärkung in der Hoffnung für die Hinterbliebenen, aber ebenso auch Dienst an Leib und Seele des Verstorbenen selbst. Zur Vollständigkeit des christlichen Begräbnisses gehört deshalb die Teilnahme der Hinterbliebenen und möglichst der Gemeinde ebenso wie die  Aussegnung (Verabschiedung) und Bestattung des Leichnams, welche entweder bei der Beerdigung auf dem Friedhof oder als Feuerbestattung im Krematorium erfolgt.

Die Begräbnisfeier in unserer Seelsorgeeinheit

Formen der Bestattung

Die vorrangige Form der Bestattung ist die Übergabe des Leichnams in die Erde, wie auch Jesus Christus bestattet wurde.

Auch die Feuerbestattung, bei welcher der Leichnam dem Feuer übergeben wird, ist als christliche Bestattung möglich. Zeiten, in denen mit der Feuerbestattung der christliche Auferstehungsglaube geleugnet werden sollte, sind heute im allgemeinen vorbei; nur in einem solchen Falle müsste die Kirche die Totenliturgie verständlicherweise verweigern. Vor der Feuerbestattung können alle Riten (Requiem und Aussegnung des Leichnams) wie bei einer Erdbestattung stattfinden. Wenn nach der Feuerbestattung die Asche beigesetzt werden soll, ist auch hierzu eine kurze kirchliche Feier möglich. Im Falle der Feuerbestattung geschieht die Bestattung jedoch im Krematorium, wenn der Leichnam dem Feuer übergeben wird, weshalb die kirchliche Begräbnisfeier entweder im Krematorium oder in der Kirche nur vorher erfolgen kann, wovon die Beisetzung der Asche deutlich zu unterscheiden ist, welche keine Begräbnisliturgie im oben genannten Sinne ist, sondern ein Gebet mit den Angehörigen.

Lediglich anonyme Bestattungen und Bestattungen in Friedwäldern ohne jede christliche Symbolik lehnt die Kirche als unwürdige Formen nach wie vor ab. Deshalb gibt es zu solchen Bestattungen selbst keine kirchliche Feier. Das Requiem und die Aussegnung des Leichnams können vorher jedoch in der Regel auch dann als kirchliche Feier stattfinden.

Nach dem Tod

sollte möglichst bald das Pfarramt bzw. der zuständige Pfarrer benachrichtigt werden (Adresse, Telefonnummern siehe unter "Kontakt"), um die Termine für die Begräbnisfeier festzulegen. Sie können sich aber auch an den jeweils erreichbaren Pfarrer wenden. Zwischen Tod und Bestattung liegen in der Regel mindestens drei und höchstens sieben Tage. Das Requiem mit anschließender Bestattung oder Aussegnung kann montags bis freitags entweder morgens um 10.30 Uhr oder nachmittags um 14.00 Uhr, samstags gewöhnlich nur vormittags und nicht nach 10.30 Uhr stattfinden.

Der Pfarrer führt  mit den Angehörigen vor dem Requiem ein persönliches Gespräch. Wünsche der Angehörigen zur Gestaltung des Requiems oder der Bestattungsfeier (Musik, Gebete, Schriftlesungen), die sich mit der Liturgie vereinbaren lassen, werden gern berücksichtigt.

Für Friedhofsangelegenheiten ist in Bergatreute und in Wolfegg die Gemeinde, in Alttann, Molpertshaus und Rötenbach die Kath. Kirchenpflege als jeweilige Friedhofsverwaltung zuständig. Sie sollten ebenfalls rechtzeitig verständigt werden. Die Terminzusage des Pfarrers betrifft die Begräbnisfeier und ist keine Zusage eines Grabes oder sonstiger Friedhofsangelegenheiten.

Die christliche Begräbnisfeier

Für jedes verstorbene Gemeindemitglied feiern wir vor allem das Requiem, die 'Totenmesse', in der wir im Sakrament (Zeichen) an dem schon teilhaben, was wir für unsere Toten erbitten: die ewige Gemeinschaft mit dem Herrn.

Nach Eintreffen der Todesnachricht werden, wenn möglich, vor einer Messfeier in der Pfarrkirche die Scheidungsgebete verrichtet. Am Tag vor dem Requiem findet ein Rosenkranz in der Pfarrkirche statt. Das Requiem wird unmittelbar vor dem Begräbnis oder vor der Feuerbestattung gehalten. Die Aussegnung findet in Bergatreute, in Molpertshaus und in Wolfegg in der Friedhofskapelle oder in der Pfarrkirche, in Alttann und in Rötenbach in der Regel in der Pfarrkirche statt.

Ein guter Brauch ist es, nach dem Begräbnis ein Totenmahl zu halten, ebenso, nach sechs Wochen und am Jahrtag des Verstorbenen in der Messfeier zu gedenken. Für Messintentionen wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro, wegen Messstiftungen an den Kirchengemeinderat.

Zu Beginn des Totenmonats November gedenken wir aller seit einem Jahr Verstorbenen am Nachmittag von Allerheiligen in der Allerseelenandacht und an Allerseelen im Requiem für alle Verstorbenen. Dazu sind die Angehörigen herzlich eingeladen.

Häufige Fragen und Antworten

Kann der Rosenkranz auch in einer anderen Kirche oder Kapelle stattfinden? Ja, je nach Vereinbarung und Vorhandensein eines Vorbeters.

Kann das Requiem auch in einer Kapelle stattfinden? Wegen der für gewöhnlich zu erwartenden Zahl der Mitfeiernden, wegen der guten Erreichbarkeit, vor allem aber wegen der Symbolik von Taufstein und Osterkerze findet das Requiem in der jeweiligen Pfarrkirche statt.

Was ist, wenn jemand auswärts gestorben ist? Für Gemeindemitglieder, die in Wolfegg wohnhaft sind oder waren, aber auswärts gestorben sind, können wie üblich hier die Begräbnisfeierlichkeiten stattfinden, sofern der Verstorbene hier bestattet werden kann. Soll jemand, der hier wohnhaft war, auswärts bestattet werden, findet auch die Begräbnisfeier auswärts statt. In diesem Fall wenden sich die Angehörigen an das zuständige Pfarramt. Für die Begräbnisfeier ist immer der Pfarrer des Ortes zuständig, an dem das Begräbnis stattfindet.

Kann der Sarg in der Kirche aufgebahrt werden? Da das Requiem der Seele des Verstorbenen gilt, ist es zwar nicht nötig, dass der tote Leib gegenwärtig ist; es ist jedoch durchaus passend und sinnvoll. In Rötenbach und Alttann wird der Sarg üblicherweise geschlossen und ohne Kränze etc. während des Requiems vor dem Altar aufgebahrt. In Wolfegg und Bergatreute wird dies wegen des weiten Weges zum Friedhof zwar üblicherweise nicht gewünscht, ist aber grundsätzlich möglich; der Sarg muss dann unmittelbar nach dem Requiem vom Bestatter im Auto zum Grab gebracht werden, wo die Beisetzung stattfindet. In Molpertshaus ist es zwar grundsätzlich möglich, dass der Sarg während des Requiems in der Kirche ist; da der Sarg anschließend aber in Prozession zum Grab gebracht werden muss, müssen die Angehörigen für einen würdigen Transport des Sarges während der Prozession zum Grab und in Absprache mit dem Pfarramt für eine Absperrung der Straße durch die Polizei sorgen. Bei Aussegungen (Leichnam wird anschl. zum Krematorium gebracht) ist die Feier mit Sarg in der Pfarrkirche der Aussegung in der Friedhofskapelle vorzuziehen.

Was ist, wenn der Leichnam verbrannt werden soll? Bei einer Feuerbestattung ist immer zu bedenken, dass die eigentliche Bestattung im Feuer, also im Krematorium stattfindet, da der der Leichnam nicht der Erde sondern dem Feuer übergeben wird. Die Beisetzung der Asche auf dem Friedhof oder anderswo ist eine angemessene, aber nachträgliche, also bereits nach der eigentlichen Bestattung erfolgende Handlung. Da die nächsten Krematorien relativ weit entfernt sind, findet die Feuerbestattung hier Verstorbener dort in der Regel ohne kirchliche Feier statt; diese muss daher der Überführung des Leichnams in das Krematorium vorausgehen. Dabei können und sollen das Requiem und alle Bestattungsriten bis zur Aussegung des Leichnams und seiner Übergabe in das Feuer wie gewohnt in der Kirche stattfinden. Nach der Aussegnung wird der Leichnam zur Verbrennung gebracht. Diese Form der Feier ist im Falle einer Feuerbestattung der bloßen "Urnenbeisetzung" vorzuziehen, weil sich die Gemeinde nur so vom Verstorbenen in der menschlichen Gestalt seines Leichnams (statt von einer an nichts Menschliches erinnernden "Urne") verabschieden kann.

Wie steht die Kirche zu einer "kleinen" Bestattung im "engsten Familienkreis"? Der Leib bzw. Leichnam eines Christen ist zwar nach seinem Tod jenen anvertraut, die für das Begräbnis Sorge tragen, aber er ist nicht ihr Eigentum. Er ist und bleibt Eigentum des Schöpfers. Nicht nur ein gewisser "engster Familienkreis", sondern alle, die den Verstorbenen gekannt und mit ihm gelebt haben, sollen die Möglichkeit haben, an einer würdigen Bestattungsfeier teilzunehmen und sich so vom Verstorbenen zu verabschieden. Außer in seltenen Fällen (Tod von Prominenten, Medieninteresse, Tod von Kindern, berechtigtes Interesse des Verstorbenen aus besonderen Gründen ...), in denen eine für die Familie würdige Bestattung nur ohne (mediale) Öffentlichkeit möglich ist, sollten Christen "heimliche" Bestattungsfeiern vermeiden. Man sollte sich auch gut überlegen, ob man sich eine solche Form des Begräbnisses für sich selbst, etwa im Rahmen einer "Verfügung im Todesfall" o.ä., wünschen soll, um Geistliche und womöglich Angehörige später nicht in Gewissenskonflikte zu bringen.

Was ist, wenn der Leichnam bereits zur Verbrennung weggebracht worden ist? In manchen Fällen (unnätürlicher Tod, Tod im Ausland) lässt sich dies nicht vermeiden. Ist hier nur noch die Urnenbeisetzung möglich und hat vor der Verbrennung des Leichnams keine kirchliche Feier andernorts (Requiem und/oder Aussegnung) stattgefunden, kann vor der Beisetzung der Asche hier ein Requiem stattfinden, nach dem dann in der Regel die Beisetzung der Asche stattfindet. Wenn eine Friedhofskapelle oder Leichenhalle vorhanden ist, verbleibt die Urne mit der Asche während des Requiems gewöhnlich dort. Von dort wird sie dann zum Grab getragen und in einer einfachen Feier beigesetzt. Wo keine Friedhofskapelle vorhanden ist oder wenn die Angehörigen es ausdrücklich wünschen, kann die Urne während des Gottesdienstes auch neben der Osterkerze in der Kirche abgestellt werden. In diesem Fall beginnt die Feier der Urnenbeisetzung nach dem in der Kirche gefeierten Gottesdienst dann gleich am Grab. Da die Feuerbestattung bereits stattgefunden hat, können die Begräbnisriten, die sonst am Leichnam vollzogen werden, nicht mehr "nachgeholt" werden. Auch wenn der Wunsch danach manchmal verständlich ist, kann der Pfarrer guten Gewissens nicht "so tun, als ob" die Asche der Leichnam sei und noch gar keine Feuerbestattung stattgefunden hätte. Deshalb werden an der Urne keine Riten mehr vollzogen wie sonst bei der Aussegung am Sarg. Auch ein allzu "feierliches Geleit" einer Urne oder das Absenken von Fahnen u.ä. vor einer Urne erscheinen fragwürdig und wirken auf Teilnehmer bisweilen komisch. Immer aber ist auch bei einer Urnenbeisetzung das gemeinsame Gebet, Schriftlesung und die Tauferinnerung anhand des Weihwassers möglich und sinnvoll. Bitte bedenken Sie, dass ein Termin für (Requiem und) die Urnenbeisetzung sinnvollerweise erst vereinbart werden kann, wenn die Asche (auf dem Rathaus) in Wolfegg oder Bergatreute eingetroffen ist.

Sind Nachrufe möglich? Sogenannte Nachrufe von Vereinen, Firmen etc. werden üblicherweise als kurze Grabrede am Grab gehalten, nach der Begräbnisfeier und vor dem Weihwassergeben. Der Pfarrer gibt dazu gern sein Mikrofon an den Redner weiter. Es empfiehlt sich ein vorheriger kurzer Kontakt in der Sakristei. Nachrufe zwischen Requiem und Begräbnisfeier in der Kirche kann der Pfarrer ausnahmsweise, z.B. bei sehr schlechtem Wetter, kurzfristig nach Rücksprache mit den Rednern gestatten. Findet unmittelbar nach dem Requiem eine Aussegnung zur Feuerbestattung mit größerer Beteiligung in der Kirche, die Urnenbeisetzung aber erst später im kleineren Kreis auf dem Friedhof statt, können Nachrufe nach der Aussegnungsfeier in der Kirche stattfinden. Nachrufe finden immer nach der Liturgie statt.

Was ist, wenn jemand keine Predigt oder "persönlichen Worte" bei seiner Beerdigung wollte? Die Predigt in Requiem hat weder den Sinn einer "Seligsprechung", noch einer Beurteilung des Verstorbenen. Vielmehr soll sie das Evangelium, die Botschaft vom barmherzigen Gott und der Auferstehung Christi, zum Inhalt haben. Das kann und soll - muss aber nicht unbedingt - anhand des Lebens des Verstorbenen geschehen. Der Pfarrer bespricht dies beim Trauergespräch mit den Angehörigen. Wenn mit guten Gründen keine Worte über das Leben des Toten gewünscht werden, hält sich der Pfarrer selbstverständlich daran.

Wer bestimmt das Grab? Auf den kath. Friedhöfen in Alttann und Rötenbach gibt es nur Reihengräber. Die Belegung regelt die Friedhofsordnung. Ähnliches gilt in Molpertshaus. Wenden Sie sich bitte dazu an den jeweiligen Kirchenpfleger. Ausnahmen von der Friedhofsordnung bedürfen in der Regel der Zustimmung des Kirchengemeinderates und sind deshalb in begründeten Fällen zu Lebzeiten, kaum aber in den Tagen nach dem Tod, möglich. Die Friedhöfe in Bergatreute und Wolfegg sind Eigentum der Gemeinden. Wegen des Grabes wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeindeverwaltung.

Wie wird die Gemeinde/Öffentlichkeit benachrichtigt?Was schreibt man in die Todesanzeige? Es erfolgt zwar eine Vermeldung in Gottesdienst und ein Aushang in der Kirche. In der Regel erfahren die meisten aber durch die Todesanzeige in der Tageszeitung vom Tod des Verstorbenen. Die Todesanzeige sollte die Termine für Rosenkranz und Requiem mit Uhrzeit und Ort enthalten. Die lateinische Bezeichnung "Requiem" oder das deutsche Pendant "Begräbnismesse" sind auch für die Todesanzeige sinnvoll, weil die sonst üblichen deutschen Bezeichnungen "Trauerfeier", "Gedenkgottesdienst", "Trauergottesdienst" usw. allesamt nicht sonderlich glücklich, weil engführend, sind. Eine christliche Todesanzeige sollte im allgemeinen schlicht und würdig und kann eventuell mit einem Bibelvers oder christlichen Sinnspruch oder einem Kreuz versehen sein. Eher vorsichtig sollte man mit öfter kitschigen Hintergrundmotiven und mit Gedichten fragwürdiger Herkunft oder mangelhafter Poesie sein. Die Tatsache des Todes sollte man entweder schlicht und einfach benennen ("ist gestorben ..." / "verstarb ...") oder auf die Hoffnung der Auferstehung hin formulieren ("Gott hat ... zu sich heimgerufen ..." / "... hat Gott in die Ewigkeit abberufen"), um aus christlicher Sicht eher seltsame Formulierungen zu vermeiden ("... für immer von uns genommen" o.ä.). Da die Todesanzeige in der Tageszeitung zum größten Teil von Personen gelesen wird, die den Toten gar nicht kannten, ist es ein guter Rat, alles Pathetische, das peinlich wirken könnte,  ebenso zu vermeiden wie auch Formulierungen, die den Eindruck erwecken, die Todesanzeige sei geschrieben worden, damit der Verstorbene sie liest ("Deine Nichte Elfriede ..."). Manche Vorlagen und Vorschläge, die Verlage oder Bestattungsunternehmen anbieten, sind deshalb auch dann, wenn sie anscheinend häufig verwendet werden, "mit Vorsicht zu genießen".

Muss der Sarg bei der Beerdigung ins Grab gesenkt werden? Als leibliches Werk der Barmherzigkeit verstanden, wäre die christliche Begräbnisfeier ohne die Übergabe des Leichnams in die Erde um jene Handlung gebracht, um die herum sich alle anderen Gebete und Zeremonien auf dem Friedhof drehen. Der Moment, in dem der Sarg in die Erde gesenkt wird, ist für manche Angehörige freilich der schmerzlichste Augenblick während der Bestattungsfeier. Deshalb wird manchmal der Wunsch geäußert, das Versenken des Sarges erst später vorzunehmen. Dies ist aber vom katholischen Bestattungsritus aus gutem Grund nicht vorgesehen, weil gerade dieser schwere Moment vom gemeinsamen Gebet aller - ggf. auch musikalisch umrahmt - getragen sein soll, um nicht hinterher nur noch gewissermaßen geschäftsmäßig als Teil der Grabarbeiten zu geschehen.

Wie kondoliert man? Das Kondolieren (von lat. condolere = mitleiden, Beileid ausdrücken) ist grundsätzlich eine gute Geste im Sinne der eingangs genannten Werke der Barmherzigkeit. Die beste und schönste Form des Kondolierens ist immer die Teilnahme an den Begräbnisgottesdiensten (Rosenkranz, Requiem, Beisetzung) selbst. Das persönliche Kondolieren aller Anwesenden bei den engsten Angehörigen des Verstorbenen auf dem Friedhof ist hier kein allgemeiner Brauch, sondern sollte von Fall zu Fall je nach Situation abgewogen werden. Wir Pfarrer haben Verständnis, wenn Angehörige wünschen, dass am Grab nicht kondoliert werden möge; wir kondolieren deshalb selber nicht und sind bereit, den entsprechenden Wunsch der Angehörigen zu vermelden, wenn diese sich darüber einig sind und uns vorher Bescheid geben. Auch wenn am Grab nicht kondoliert wird, kann man sein Beileid auf andere Weise, etwa mittels Karten oder durch die Teilnahme am Totenmahl oder bei diesem aussprechen.

Wann und wie oft gibt man Weihwasser? Die Verwendung von Weihwasser ist immer Zeichen der Tauferinnerung. Weil der Verstorbene getauft war, haben wir die Hoffnung, dass Gott in seinem Tod vollenden wird, was er in der Taufe begonnen hat: die Teilhabe am ewigen Leben. Deshalb gehört die Besprengung des Leichnams durch den Pfarrer mit Weihwasser immer zur katholischen Begräbnisliturgie: entweder bei einer Erdbestattung im Grab oder im Fall einer Feuerbestattung bei der Aussegnung in der Friedhofskapelle oder in der Kirche. Die Besprengung des Leichnams während der Aussegnung vor einer Erdbestattung oder zur Segnung am Ende der Begräbnisfeier durch den Pfarrer ist hingegen nur ein bisweilen noch geübter alter Brauch. Im Falle, dass ein neues Grab angelegt wurde, wird vor dem Einsenken des Leichnams auch dieses mit Weihwasser gesegnet. Weihwasser ist ein christliches Zeichen, kein Mirakel, weshalb nicht unbedingt gilt: "viel hilft viel". Abgesehen davon, dass gedankenloses Weihwassergeben auf nichtkatholische Christen sonderbar wirken kann, sollte man bedenken, dass Weihwasser Zeichen für die eine Taufe ist und schon von daher das einmalige Weihwassergeben beim Begräbnis seinen Sinn hat. Deshalb ist es angemessen, dass jeder Teilnehmer an der Begräbnisfeier ein Mal Weihwasser gibt, nämlich am Grab, üblicherweise nach dem Pfarrer und den engsten Angehörigen. Dazu stehen ein oder mehrere Weihwasserbecken mit Aspergill ("Wedel") am Grab bereit. Für die Zeit nach dem Begräbnis ist es ein guter Brauch, den man beibehalten sollte, am Grab ein kleines Weihwasserbecken aufzustellen, damit jeder, der das Grab besucht, sein Gebet mit Worten und Zeichen (Weihwasser) verrichten kann. Auch beim Grabbesuch ist aus den oben genannten Gründen das einmalige Weihwassergeben sinnvoll.

Obigen Text zum Thema Begräbnis gibt es auch als pfd-Datei zum Ausdrucken per Klick auf nachfolgenden Schriftzug: IM TRAUERFALL

Für weitere Fragen und Hinweise bin ich Ihnen dankbar.

Ihr Pfarrer Stegmaier