Kirchengemeinderat

" Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde (§1) und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgabe, Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. (§18/1 KGO 2019)

Die Sitzungen der Kirchengemeinderäte  

sind für gewöhnlich öffentlich. Die Haushaltsberatung ist grundsätzlich öffentlich. Alle Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinde sind als Zuhörer bei den Sitzungen herzlich willkommen!

Der Kirchengemeinderat besteht aus dem Pfarrer und den alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Kirchengemeinde (ab 16 Jahren) gewählten Kirchengemeinderäten als stimmberechtigten Mitgliedern und aus dem Kirchenpfleger und den weiteren pastoralen Mitarbeitern als beratenden Mitgliedern. Der Kirchengemeinderat wählt einen Zweiten Vorsitzenden und einen Schriftführer sowie deren Stellvertreter aus der Reihe der gewählten Mitglieder.

Der Kirchengemeinderat ist sowohl Pastoralrat nach dem Kirchenrecht als auch die staatskirchenrechtliche Kirchensteuervertretung. Er hat insbesondere das Haushaltsrecht, d.h. er beschließt und kontrolliert die vorgesehene Verwendung der vorhandenen Finanzmittel und die Bewirtschaftung und Instandhaltung der kirchlichen Gebäude und Einrichtungen. Darüber hinaus berät der Kirchengemeinderat alle wichtigen Angelegenheiten des ortskirchlichen Lebens und faßt dazu die nötigen Beschlüsse. Sofern Beschlüsse die Verkündigung, die Feier der Liturgie und die Verwaltung der Sakramente und der Diakonie betreffen, muß der Kirchengemeinderat sie jedoch im Einvernehmen mit dem Pfarrer treffen. Der Kirchengemeinderat wählt einen Kirchenpfleger, der die laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung nach Anweisung des Pfarrers (Vier-Augen-Prinzip) besorgt.

Kirchengemeinderat St. Jakobus Rötenbach

 

Vorsitzender Stegmaier Klaus, Pfarrer

Gewählte Vorsitzende

Stellvertretende Vorsitzende

Rizzolo Elke

Riedesser Katharina

Heiß Klaus

Stimmberechtigte Mitglieder

Bautz Johannes
Jechle Alexandra
Neff Elmar (Schriftführer)
Sigg Johanna (stellvertr. Schriftführerin)
Weber Stefan

 

Beratende MitgliederSchüle Gebhard (Kirchenpfleger)