KGR Zusammensetzung

 

VorsitzenderStegmaier Klaus, Pfarrer

Gewählter Vorsitzender

Stellvertretende Vorsitzende

Neyer Thomas

Lander Anne

Stimmberechtigte Mitglieder

Brutscher Günter (Schriftführer)

Kling Monika (stellv. Schriftführerin)

Fink Matthias

Gnannt Petra

Koch Maria

Maucher Stefan

Sonntag Georg

Sonntag Hubert

Beratende Mitglieder

Huber, Patricia (Kirchenpflegerin)

Fluhr Franz (Diakon)

Meinke-Linder Gabriele

Florian Detzel

 

Einblick in eine Corona-Sitzung des Kirchengemeinderats

MOLPERTSHAUS (September 2021) - Abstand halten heißt das Gebot der Jahre während der Corona-Pandemie. Dies gilt auch für die Sitzungen des Kirchengemeinderats, die lange Zeit gar nicht gehalten werden konnten. Mittlerweile bzw. aktuell kann man sich zwar schon mal treffen und die wichtigsten Tagesordnungspunkte zu einer Klärung und Entscheidung bringen. Die Distanz, die dabei allerdings eingehalten werden muss, macht nicht nur die Kommunikation lauter, sondern zuweilen auch weniger intensiv. Dennoch war auch bei der Sitzung Mitte September die Stimmung ganz gut, wie auf den Fotos zu sehen ist. Auf der Agenda standen mehrere dringliche Baumaßnahmen, die Ankünldigung eines Arbeitseinsatzes, die Planungen für die kirchlichen Feste im Herbst und Haushaltsanmeldungen.
Text und Fotos: Günter Brutscher

Kirchengemeinderat 2020

In der Kirchengemeinde Molpertshaus ist es schon fast Tradition, dass mehr Frauen und Männer gewählt werden können, wie nach der Kirchengemeindeordnung eigentlich erforderlich wären. Dies war auch bei der Wahl im Jahr 2020 so. Somit sind aus mehreren Teilorten, die der Kirchengemeinde St. Katharina zugehören, Vertreter in das Gremium entsandt worden. Aus Mennisweiler sind es fünf, aus Molpertshaus selbst sind es zwei, drei Vertreter kommen vom Bereich "Unterm Berg" (Roßberg, Engetweiler, Oberurbach) und eine Vertreterin kommt aus dem Ort Rohr, der nicht nur Kirchengemeinde Molpertshaus gehört. Fünf Frauen und sechs Männer im Alter von 23 bis 64 Jahren (gemäß dem Jahrgang, zum Zeitpunkt der Wahl) und Kirchenpfleger Fritz Sproll sorgen sich so in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam, dem leitenden Pfarrer der Seelsorgeeinheit Klaus Stegmaier, den Pastoralreferentinnen Beatrix Zürn und Patricia Hulin und Diakon Franz Fluhr, den Pfarramtssekretärinnen und zahllosen Ehrenamtlichen um das Wohl der Kirchengemeinde. Nachfolgend werden die Mitglieder des Kirchengemeinderats mit Foto vorgestellt. Das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Wahl im Mai 2020 (nach den Geburtsjahrgängen berechnet) ist 48,6 Jahre.
Text: Günter Brutscher Fotos: Günter Brutscher, Peter Moosmann u. a.

Kirchengemeinderat St. Katharina Molpertshaus

"Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde (§1) und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgabe, Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. (§18/1 KGO 2019)"

Die Sitzungen der Kirchengemeinderäte  

sind für gewöhnlich öffentlich. Die Haushaltsberatung ist grundsätzlich öffentlich. Alle Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinde sind als Zuhörer bei den Sitzungen herzlich willkommen!

Der Kirchengemeinderat besteht aus dem Pfarrer und den alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Kirchengemeinde (ab 16 Jahren) gewählten Kirchengemeinderäten als stimmberechtigten Mitgliedern und aus dem Kirchenpfleger und den weiteren pastoralen Mitarbeitern als beratenden Mitgliedern. Der Kirchengemeinderat wählt einen Zweiten Vorsitzenden und einen Schriftführer sowie deren Stellvertreter aus der Reihe der gewählten Mitglieder.

Der Kirchengemeinderat ist sowohl Pastoralrat nach dem Kirchenrecht als auch die staatskirchenrechtliche Kirchensteuervertretung. Er hat insbesondere das Haushaltsrecht, d.h. er beschließt und kontrolliert die vorgesehene Verwendung der vorhandenen Finanzmittel und die Bewirtschaftung und Instandhaltung der kirchlichen Gebäude und Einrichtungen. Darüber hinaus berät der Kirchengemeinderat alle wichtigen Angelegenheiten des ortskirchlichen Lebens und faßt dazu die nötigen Beschlüsse. Sofern Beschlüsse die Verkündigung, die Feier der Liturgie und die Verwaltung der Sakramente und der Diakonie betreffen, muß der Kirchengemeinderat sie jedoch im Einvernehmen mit dem Pfarrer treffen. Der Kirchengemeinderat wählt einen Kirchenpfleger, der die laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung nach Anweisung des Pfarrers (Vier-Augen-Prinzip) besorgt.